Energiesparendes Holzverbundhaus: Ihr Zuhause, effizient und komfortabel

Modernes Wohnen mit geringem Energieverbrauch


Mit einem Holzverbundhaus von Holzverbundhaus bauen Sie ein Zuhause, das niedrige Energiekosten, hohen Wohnkomfort und individuelle Gestaltung vereint. Unsere Holzrahmenbauweise sorgt für ein wohngesundes Raumklima und minimierten Energieverbrauch – ideal für Ihr zukunftssicheres Eigenheim, ob als Rohbau, Ausbauhaus oder schlüsselfertig.Warum ein Holzverbundhaus?

  • Niedrige Energiekosten: Hochdämmende Gebäudehüllen reduzieren Ihren Energieverbrauch dauerhaft.
  • Wohnkomfort: Genießen Sie ein angenehmes Raumklima dank nachhaltiger Holzbauweise.
  • Individuelle Gestaltung: Von Standardvorschlägen bis zur maßgeschneiderten Planung nach Ihren Wünschen.
  • Schnelle Bauzeit: Präzise gefertigte Bausätze aus unserem Abbundzentrum in Oelsnitz ermöglichen eine effiziente Montage.
  • Fördermöglichkeiten: Attraktive KfW-Förderungen können Ihre Baukosten senken – doch eine genaue Prüfung lohnt sich.

 

 

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren?

Jetzt ist dafür der beste Zeitpunkt. Senken Sie dauerhaft Ihre Energiekosten, schützen Sie das Klima – und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten.

Wir beraten Sie gern!

KfW-Förderung 2025: Chancen und Grenzen


Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Neubauten von Wohngebäuden (z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser) und Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbegebäude). Da Förderungen an Bedingungen geknüpft sind, empfehlen wir, genau zu prüfen, ob sie für Ihr Projekt rentabel und zugänglich sind.

  • Effizienzhaus 40: Förderung für Neubauten mit einem Energieverbrauch von maximal 40 % eines Referenzgebäudes, z. B. durch Kredite bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (Programm 297/298). Fossile Heizsysteme (z. B. Öl, Gas) sind nicht förderfähig.
  • Nachhaltigkeitszertifikat: Höhere Förderung (bis zu 150.000 € pro Wohneinheit) bei Erfüllung des Gütesiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus).
  • Wohneigentum für Familien (WEF): Für Familien mit Kindern, mit Krediten bis zu 270.000 €, abhängig von Einkommen (z. B. max. 90.000 € Jahreseinkommen für Familien mit einem Kind) und Kinderanzahl. Prüfen Sie die Einkommensgrenzen sorgfältig.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Förderung für Unterstützung durch Energieeffizienz-Experten (dena-Liste), die Ihre Planung optimieren.

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten wurde 2022 eingestellt. Seit 2025 ist der Effizienzhaus-40-Standard für Neubauten verpflichtend.
  • Förderanträge müssen vor Baubeginn über Ihre Hausbank oder das KfW-Portal „Meine KfW“ gestellt werden, unterstützt durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
  • Förderungen können attraktiv sein, aber ihre Rentabilität hängt von Baukosten, Zinskonditionen und Vorgaben ab. Eine genaue Prüfung mit einem Energieberater ist essenziell.

Ihr Traumhaus mit Holzverbundhaus

Wir bieten Standardvorschläge für energiesparende Holzverbundhäuser, gestalten Ihr Zuhause aber vor allem individuell nach Ihren Vorstellungen. Unsere Experten unterstützen Sie von der Planung bis zur Fertigstellung, inklusive Beratung zu Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, und bauen Sie Ihr Traumhaus – effizient, komfortabel und maßgeschneidert!

Das sind Ihre Fördermöglichkeiten bei einem Neubau

Wenn Sie ein neues Effizienzhaus  bauen oder kaufen, können Sie wahl­weise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss  oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert werden. 
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung.

Mit der Holzverbundhaus GmbH haben Sie für Ihr Projekt den passenden Partner!

Bei jeder Förderung durch die KfW gilt: Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten aus der Experten­liste für Förder­programme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten.

Lassen Sie sich jetzt beraten!