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Energiesparhaus

Energiesparhaus

Bevor der Begriff "Effizienzhaus" eingeführt wurde, benutzte man häufig den Begriff "Energiesparhaus". Auch dieser beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit: moderne Wohnhäuser sollen Energie einsparen. Aus diesem Grunde werden vom Gesetzgeber die Forderungen an Bauindustrie und Hausbauer immer in kurzen Abständen angehoben. Seit dem 1. 10 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, auch als "Ernergieeinsparverordnung" bezeichnet. Dies sind die Kernaussagen der gültigen EnEV 2009: "der maximal zulässige Jahresprimärenergiebedarf eines neugebauten Ein- oder Zweifamilienhauses muss mindestens 30 % unter den Anforderungen der EnEV 2007 liegen. Der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle eines neugebauten Ein- oder Zweifamilienhauses, also deren Wärmeschutz, muss mindestens 15 % unter den Anforderungen der EnEV 2007 liegen. Hinzu kommen die Anforderungen aus dem "Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz", das Anfang 2009 gilt. Hier wird grundsätzlich der anteilige Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Biomasse oder Geothermie) gefordert.

Lassen Sie sich die teilweise etwas komplizierten Regelungen, bezogen auf Ihr Hausprojekt vom Holzverbundhaus-Berater oder -Architekt erklären. Nebenbei: Die nächste "EnEV" tritt bereits 2014 in Kraft. Wir sind darauf vorbereitet - mit einem Holzverbundhaus bauen Sie jederzeit zukunftsicher Ihr ganz persönliches Energiesparhaus.

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